BÜNDNISGRÜNE: Zukunftsgewandten Strafvollzug weiter stärken

Dresden. Der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung hat heute Sachverständige zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze“ (Drs 7/14270) angehört. Das Gesetz umfasst unter anderem die Stärkung des offenen Vollzuges, die gesetzliche Regelung der Videotelefonie sowie die ausdrückliche Berücksichtigung des Kindeswohls bei Besuchsregelungen und der Bedürfnisse schwangerer Gefangener.  

Dazu erklärt Lucie Hammecke, Sprecherin für Justizvollzug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:   „Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novellierung der Strafvollzugsgesetze modernisieren wir den sächsischen Strafvollzug. Wir gehen weitere wichtige Schritte in Richtung eines zukunftsgewandten Vollzugs und stärken damit auch das gesetzlich normierte Ziel: die erfolgreiche Resozialisierung von Gefangenen.“  

„In der heutigen Anhörung wurde die Möglichkeit digitaler Kommunikation durch Videotelefonie ausdrücklich begrüßt. Während der Corona-Pandemie wurden hierfür in allen Anstalten Möglichkeiten geschaffen, die auch heute noch genutzt werden können, um wichtige soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, wenn Besuche aus verschiedensten Gründen nicht möglich sind. Auch lobten die Sachverständigen, dass Besuchsregelungen für Familien gestärkt werden und nun auch das Kindeswohl ausdrücklich als Kriterium genannt wird.“  

„Im Koalitionsvertrag haben wir außerdem vereinbart, gesetzliche Regelungen zu einer besseren Auslastung des offenen Vollzugs zu prüfen und legen diese nun vor. Dies wurde auch von den Sachverständigen unterstützt, denn die bisherige Regelung ließ noch zu viele Unsicherheiten. Mit einer klaren Regelung zum sogenannten Selbststellermodell als ein Kriterium für die Eignung zum offenen Vollzug schaffen wir hier einerseits ein Mehr an Rechtssicherheit für die Anstalten und stärken auf der anderen Seite den offenen Vollzug.“  

Abschließend betont Hammecke: „Neu in den Gesetzesentwurf aufgenommen haben wir erstmals Regelungen für schwangere Gefangene im Justizvollzug, die von den Sachverständigen als sehr praxisorientiert gelobt wurden.“