Als Abgeordnete wird man immer wieder mit dem Thema Diäten und Nebeneinkünften konfrontiert. Es existieren sehr viele Mythen und Vorurteile über die Frage, was Abgeordnete eigentlich so verdienen.

Ich habe mir zum Ziel gesetzt, dies transparent zu machen und alle meine Einkünfte und Ausgaben für jede*n Bürger*in offen zu legen.

Die Diät (und Zuschüsse zu Versicherungen)

Mitglieder des Sächsischen Landtages erhalten zum jetzigen Zeitpunkt eine Grundentschädigung von 5.943,50 Euro im Monat. Diese wird bei einem Zuschuss zur Pflegeversicherung um einen Betrag von 29,72 Euro gekürzt. Damit erhalte ich eine Grundentschädigung von 5.913,78 Euro. Zusätzlich gewährt mir der Landtag einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 413,00 Euro.

Damit ergeben sich Bruttoeinkünfte von 6.314,73 Euro pro Monat.

Davon gehen ca. 1.850,00 Euro an Steuern ab. Zusätzlich zahle ich pro Monat den Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit ca. 894,94 Euro. Damit bleiben nach Steuern und Abgaben ca. 3.600,00 Euro Netto übrig.

Darüber hinaus leisten Abgeordnete finanzielle Unterstützungsleistungen an die Parteien, so genannte Mandatsträger*innenbeiträge. Die Sätze variieren von Partei zu Partei. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind dies derzeit für mich ca. 900,00 Euro pro Monat.

Es bleiben also von der Diät real ca. 2.700,00 Euro pro Monat übrig.

Auch dieses Geld steckt man nicht vollständig in seinen Lebensunterhalt. Neben der notwendigen Rücklagenbildung für Wahlkämpfe (falls man wieder gewählt werden will) spenden viele Abgeordnete, so auch ich, über das Jahr noch Geld für verschiedene Vereine und Organisationen.

Die steuerfreie Abgeordnetenpauschale und weitere finanzielle Leistungen

Abgeordnete dürfen die Kosten ihres Mandates nicht von der Steuer absetzen. Deshalb und zur Finanzierung ihrer Infrastruktur erhalten Abgeordnete des Sächsischen Landtages eine steuerfreie Abgeordnetenpauschale, die nach Entfernung zum Wohnort gestaffelt ist. Für mich als Dresdner Abgeordnete beträgt diese derzeit 3.357,24 Euro pro Monat. Daraus bezahle ich alle Aufwendungen, die hinter dem Mandat stehen. Vom Büromaterial über Reisekosten (kostenlos ist für den Abgeordneten nur das Bahnfahren in Sachsen und nach Berlin) bis zu den Mieten und Unterhaltskosten meiner Regionalbüros in Dresden und Bautzen. Einnahmen und Ausgaben sind dabei ungefähr deckungsgleich.

Für die Bezahlung meiner MitarbeiterInnen in den Regionalbüros erhalte ich pro Monat 8.128,96 Euro (i.d.R. sind das 2,0 Vollzeitstellen, Arbeitnehmer-Brutto). Dieses Geld wird allerdings direkt an meine Mitarbeiter*innen ausgezahlt. Wenn ich weniger Mitarbeiter*innen einstelle bzw. diese weniger Stunden arbeiten, bleibt dieses Geld in der Staatskasse.

Der Landtag stellt pro Legislaturperiode (also für 5 Jahre) den Abgeordneten ein Einrichtungsbudget für die Regionalbüros in Höhe von ca. 9.000 Euro zur Verfügung. Auch diese erhalte ich nicht pauschal, sondern kann diese nur gegen Belege abrechnen.

Für Besuchergruppen werden 1.500 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, damit können die Fahrtkosten sowie die Verpflegung bezahlt werden. Dies ist keine pauschale Auszahlung, sondern wird pro Besucher*innengruppe abgerechnet.

Außerdem erhalten Abgeordnete zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Fahrten eine kostenlose Freifahrtberechtigung (2. Klasse) für Züge in Sachsen und von und nach Berlin.

Nebeneinkünfte

Neben meinem Mandat gehe ich keiner weiteren Berufstätigkeit nach und führe auch kein Gewerbe aus. Damit habe ich keine zusätzlichen Nebeneinkünfte neben meiner Abgeordnetendiät und der Aufwandspauschale.