Der Schutz von Frauen ist eine staatliche Verpflichtung

Im letzten Landtagsplenum konnten wir eine wichtige BÜNDNISGRÜNE Forderung beschließen: ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Frauen, Kindern und Männern vor sexualisierter und häuslicher Gewalt.

Etwa jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner. Eine Studie der European Union Agency for Fundamental Rights fand heraus, dass etwa jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt durch ihren (ehemaligen) Partner oder eine dritte Person erlebt. Diese Zahlen zeigen eindrücklich: Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.“

Die Koalitionsfraktionen haben sich damit auch auf eine weitergehende Umsetzung zum Menschenrechtsabkommen der „Istanbul Konvention“ zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen geeinigt.

„Die Istanbul-Konvention ist und war ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Die Istanbul Konvention ist ein umfangreiches Menschenrechtsabkommen zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen; und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Die Umsetzungspflicht gilt auch für Sachsen im vollem Umfang. Ein Beispiel, dass sich aus der Istanbul-Konvention ergeben hat, von wenigen aber nur damit assoziiert wurde, war das lange überfällige Prinzip „Nein heißt Nein“ im Strafrecht, dass vor wenigen Jahren angepasst wurde. Das war ein sehr entscheidender Schritt für ein Mehr an sexueller Selbstbestimmung von Frauen und für die Stärkung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Das Strafrecht allein kann aber das Problem nicht lösen. Wir brauchen zusätzlich bestmögliche Prävention und mehr Opferschutz.

Damit fangen wir in Sachsen aber nicht bei null an. Es bestehen bereits Netzwerke und verschiedene Maßnahmen der Vergangenheit.

Jetzt können wir damit ein Stück weiter vorangehen.

Folgende Punkte wurden unter anderem beschlossen:

  • der bedarfsgerechte Ausbau von Schutzplätzen in Sachsen (gerade im ländlichen Raum fehlt es noch an Kapazitäten)
  • die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle zur besseren Vernetzung von Hilfsangeboten
  • der Ausbau der Barrierefreiheit von Schutzwohnungen
  • ein zweijähriges Monitoring über Kapazitäten und Bedarf sowie eine Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung durch häusliche und sexuelle Gewalt sowie Stalking (Dunkelziffer ist hoch, aber jede dritte Frau ist einmal im Leben von Gewalt betroffen)

Meine Landtagsrede dazu:

Der beschlossene Antrag:

„Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt besser schützen – Kapazitäten im Gewaltschutz bedarfsgerecht ausbauen“ (Drs 7/3908)

Hintergrund:

In Deutschland gab es laut polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2018 – weitere Zahlen liegen noch nicht vor – 114.393 weibliche Opfer von vollendeten und versuchten Delikten sogenannter Partnerschaftsgewalt. Mehr als 3.100 Personen wurden Opfer sexueller Übergriffe und sexueller Nötigungen im Rahmen von Beziehungen im sozialen Nahbereich, davon waren 92 Prozent weiblich. Das hohe Maß an Gewalt belegt auch eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2014, nach der 33 Prozent der befragten Frauen in Europa seit dem 15. Lebensjahr körperliche und seelische Gewalt erfahren haben.