BÜNDNISGRÜNE: Zukunftsgewandten Strafvollzug weiter stärken    

Dresden. Der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung hat in seiner heutigen Sitzung das „Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze“ (Drs 7/14270) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD dem Plenum zum Beschluss empfohlen.

Lucie Hammecke, Sprecherin für Justizvollzug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:  

„Die Novellierung des Strafvollzugsgesetzes ist ein weiterer Schritt hin zu einem zukunftsgewandten Strafvollzug im Freistaat. Unser Fokus als BÜNDNISGRÜNE liegt dabei vorrangig auf der erfolgreichen Resozialisierung der Gefangenen.“  

„Es ist mir wichtig, dass wir als Koalition mit unserem Änderungsantrag den Vollzug in freien Formen als weitere Vollzugsform neben dem geschlossenen und dem offenen Vollzug noch einmal klar hervorheben. Ein besonderes Anliegen ist uns BÜNDNISGRÜNEN eine Vielfalt von Angeboten des Vollzugs in freien Formen. Auf Basis des Landeshaushaltes konnten neben dem Leipziger Seehaus e.V. auch das Projekt ‚Pier 36‘ vom Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. und das Projekt ‚Halbe Treppe‘ in Mohorn der Outlaw gGmbh für Frauen ins Leben gerufen werden.“