BÜNDNISGRÜNE: Wir modernisieren den sächsischen Strafvollzug

Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze“ (Drs 7/14270) verabschiedet. Das Gesetz umfasst unter anderem die Stärkung des offenen Vollzuges sowie des Vollzugs in freien Formen.  

Dazu erklärt Lucie Hammecke, Sprecherin für Justizvollzug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:  

„Mit diesem Gesetzespaket modernisieren wir den sächsischen Strafvollzug. Wir sorgen dafür, dass der Vollzug die Herausforderungen unserer Zeit gut bewältigen kann und die Resozialisierung der Gefangenen weiter im Fokus steht – von der Digitalisierung bis hin zur besseren Auslastung des offenen Vollzuges.“  

Für uns BÜNDNISGRÜNE stehen besonders folgende Fortschritte im Mittelpunkt:

  1. „Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für Videobesuche, welche seit Corona aus der Vollzugspraxis nicht mehr wegzudenken sind. Gefangene haben jetzt eine klare Anspruchsgrundlage.
     
  2. Wir sorgen für eine bessere Auslastung des offenen Vollzugs. Diese ist mit 32 Prozent aktuell nicht zufriedenstellend. So werden im Gesetz Gruppen genannt, die für den offenen Vollzug potenziell geeignet wären – zum Beispiel Menschen, die sich selbst stellen.
     
  3. Als Koalition haben wir den Vollzug in freien Formen gestärkt. So wird diese moderne Vollzugsform sowie die Vielfalt der Träger noch besser unterstützt.
     
  4. Wir schaffen erstmalig eine gesetzliche Regelung für die besonderen Bedürfnisse von schwangeren Gefangenen und setzen damit den Frauenvollzug in den Fokus.
     
  5. Zudem stärken wir den Datenschutz und setzen notwendige Änderungen im Sächsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetz um. Wir konkretisieren die Grundsätze der Datenschutzverordnung im Lichte unionsrechtlicher Bestimmungen und garantieren die darin aufgeführten Rechte und Freiheiten der Gefangenen, wie beispielsweise bezüglich der Gesundheits- und Therapieakte. Zudem wird für den Jugendarrest die generell geltende Speicherfrist von derzeit fünf Jahren auf zwei Jahre und für die Jugendstrafe auf drei Jahre gesenkt.“

Weitere Informationen:
>> Redebeitrag der BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Lucie Hammecke: „Es sollte und muss uns als Gesellschaft interessieren, wie der Vollzug gestaltet wird“