BÜNDNISGRÜNE: Alle Frauen verdienen den gleichen Schutz vor Gewalt

Dresden. Der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung hat in seiner heutigen 36. Sitzung Sachverständige zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Drs 7/9623) angehört.

Dazu erklärt Lucie Hammecke, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Verbreitung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen kennt keine geografischen Grenzen. Allein in Europa sind Studien zufolge ein Drittel der Frauen davon betroffen. Um diesem Problem zu begegnen, brauchen wir einheitliche Rechtsgrundlagen in der Europäischen Union, denn alle Frauen verdienen den gleichen Schutz. Die Anhörung hat den Handlungsbedarf deutlich gemacht: So gilt in Deutschland bereits die Istanbul Konvention als verbindliches Recht, wichtig ist aber auch deren Umsetzung in der Fläche. Und unser Nachbarland Tschechien hat sie bisher noch gar nicht ratifiziert und unser Nachbar Polen will wieder austreten. Es darf bei den Frauenrechten aber keine Rolle rückwärts geben, vielmehr brauchen wir noch eine ordentliche ‚Rolle vorwärts‘. Deshalb ist die Initiative der Europäischen Kommission sehr zu begrüßen.“  

„In Sachsen haben wir BÜNDNISGRÜNE uns in den vergangenen beiden Jahren für den Ausbau relevanter Unterstützungsstrukturen eingesetzt. Nun gilt es, diese zu erhalten und weiter zu verbessern. Damit präventive Maßnahmen künftig besser ansetzen und Gewalt gegen Frauen möglichst verhindert werden kann, bevor sie passiert, läuft aktuell die Befragung für eine Dunkelfeldstudie. Die Erkenntnisse der Studie werden dazu beitragen, das Problem in Sachsen noch entschiedener anzugehen.“

In der Anhörung sprach auf Einladung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion auch Kaja Deller, Diplom-Juristin und Projektleiterin im Bereich Gewalt gegen Frauen von JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland. Sie betonte:

„Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt eine grundlegende Menschenrechtsverletzung dar. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie sollen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zum ersten Mal als einheitlicher Gegenstand von EU-Rechtsvorschriften anerkannt und EU-weite Mindeststandards geschaffen werden. Allerdings werden auch nicht alle Formen der Gewalt gegen Frauen abgedeckt, wie beispielsweise Femizide oder Stalking. Auch ist die Richtlinie zu sehr auf den Sanktionsgedanken und weniger auf Prävention ausgerichtet. Geschlechtsspezifische Gewalt muss – wie auch im Sinne der Istanbul-Konvention – in einem ganzheitlichen Ansatz angegangen werden. Der Richtlinienvorschlag bleibt aber ein erster wichtiger Schritt.“  

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: „Sachsenweite Dunkelfeldbefragung zu Gewalt gegen Frauen gestartet“