Dresden. Zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, den § 219a StGB abzuschaffen und damit das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsbrüche aufzuheben, erklärt Lucie Hammecke, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist ein längst überfälliger Schritt. Dafür haben die Frauenrechtsbewegung und auch wir BÜNDNISGRÜNE viele Jahre gekämpft. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Ärzt*innen bis heute nicht über Abtreibungen informieren dürfen, denn gesundheitliche Aufklärung ist keine Werbung. Um in Schwangerschaftskonfliktsituationen fundierte Entscheidungen zu treffen, braucht es Informationen aus vertrauenswürdiger Quelle. Wir BÜNDNISGRÜNE freuen uns daher sehr, dass sich die Bundesregierung auf den Weg gemacht hat, die Situation der Betroffenen zu verbessern.“  

„Manche Äußerungen der vergangenen Tage lassen vermuten, dass die Gegner*innen der Abschaffung des Paragrafen 219a sich nicht mit dessen Inhalt auseinandergesetzt haben. Von einer Aufweichung der Beratungspflicht kann mit dem Kabinettsbeschluss keine Rede sein. Es wird lediglich sichergestellt, dass Ärzt*innen ihre Patient*innen endlich vollumfassend informieren dürfen. Gerade in Zeiten der Verbreitung von Fake News auf verschiedenen Internetplattformen ist die Stärkung vertrauenswürdiger Quellen, gerade im medizinischen Bereich, absolut notwendig.“  

Lucie Hammecke hält außerdem weitere Schritte für notwendig: „Trotz der anstehenden Verbesserung sind wir noch lange nicht bei der vollständigen Selbstbestimmung von Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen angekommen. Wir brauchen eine flächendeckende Infrastruktur an Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dafür muss auch die medizinsche Ausbildung angepasst werden. Zudem müssen wir die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren endlich beenden. Dazu gehört auch eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches.“  

Hintergrundinfo:

Während Schwangerschaftsabbrüche zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei sind, sind sie trotzdem weiter rechtswidrig und im §218 im StGB geregelt. §219a StGB stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde zum Schutz bevölkerungspolitischer Interessen eingeführt.