BÜNDNISGRÜNE begrüßen geplantes Informationsportal für den Freistaat
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlicher Zusammenhalt berichtete Sozialministerin Petra Köpping ausführlich über die geplante niedrigschwellige Bereitstellung von Informationen für Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen. Die Umsetzung einer entsprechenden Website ist Teil des Koalitionsvertrages von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.
Zu den Plänen erklärt Lucie Hammecke, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich sehe uns als Land in der Pflicht, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen. Das gilt umso mehr, als es auf Bundesebene weiterhin eine Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten in diesem Bereich gibt.“
„Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet es ihnen, über Schwangerschaftsabbrüche und die verschiedenen Möglichkeiten einer Durchführung auf ihren Websites zu informieren. Begründet wird dies mit einem ‚Werbeverbot‘. Wir als BÜNDNISGRÜNE kritisieren diesen Paragrafen schon lange und fordern dessen Streichung aus dem Strafgesetzbuch, denn gesundheitliche Aufklärung ist keine Werbung und Informationen sind notwendige Basis für Entscheidungen.“
„Deshalb begrüße ich die konkreten Pläne des Sozialministeriums. Es ist eine leicht zugängliche, in mehreren Sprachen lesbare Internetpräsenz geplant, die ausführliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und wie und mit welchen Methoden Abtreibungen vorgenommen werden, bereitstellt. Zudem werden Beratungsstellen aufgelistet.“
„Für uns BÜNDNISGRÜNE ist wichtig, dass die Website zukünftig differenziert, welche Beratungsstellen tatsächlich berechtigt sind, Beratungsscheine auszustellen. Diese sind notwendige Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Das grundlegende Problem liegt nicht nur in der fortbestehenden Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, sondern auch von Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen. Deshalb müssen Abtreibungen zukünftig außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden.“