BÜNDNISGRÜNE: Großer Erfolg der feministischen Bewegung

Dresden. Nach der zweiten und dritten Lesung hat der Bundestag heute die Abschaffung des § 219a StGB beschlossen. Damit wird das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsbrüche aufgehoben.

Lucie Hammecke, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt:

„Die Streichung des Paragrafen 219a ist ein großer Erfolg der feministischen Bewegung. Damit werden ungewollt Schwangere nicht mehr bevormundet und Ärzt*innen können ohne Angst vor einer Strafanzeige endlich über Schwangerschaftsabbrüche, die sie durchführen, informieren.“

Auf diesen wichtigen Schritt müssen nun weitere folgen. Solange der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch ein Straftatbestand nach Paragraf 218 StGB bleibt und Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen kriminalisiert werden, müssen wir uns weiter für mehr reproduktive Gerechtigkeit einsetzen.“  

Abschließend erklärt Hammecke: „Außerdem sind wir als Freistaat laut Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, eine flächendeckende Versorgungsstruktur mit niedrigschwelligen Beratungsangeboten und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sicherzustellen. Um diesen Versorgungsauftrag erfüllen zu können, brauchen wir zunächst eine gute Datenlage über die Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hier sehen wir BÜNDNISGRÜNE noch Nachbesserungsbedarf. Zudem sind Anpassungen in der Fort- und Weiterbildung von Mediziner*innen notwendig.“