Mehr Mittel für Ausstattung von Frauenschutzeinrichtungen, Barrierefreiheit und eine wissenschaftliche Studie zu geschlechtsspezifischen Gewaltformen.
Der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung des Sächsischen Landtages hat sich heute im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/22 mit den Änderungsanträgen der Fraktionen befasst. Dabei wurden unter anderem Anträge der Koalitionsfraktionen mit Fokus Gewaltschutz beschlossen. Dazu erklärt Lucie Hammecke, Sprecherin für Gleichstellungspolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir werden das Gewaltschutzsystem in Sachsen in Zukunft besser finanzieren. Wie wichtig das ist, zeigt unter anderem die gestiegene Zahl der Betroffenen von Häuslicher Gewalt im Jahr 2020 in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die Corona-Einschränkungen und Quarantäne machen es für Betroffene häuslicher Gewalt noch schwieriger, sich an das Hilfesystem zu wenden. Daher ist es uns BÜNDNISGRÜNEN besonders wichtig, dass wir dem im vergangenen Herbst beschlossenen Antrag zum Ausbau des Gewaltschutzes nun weitere Schritte folgen lassen.“
„Unter anderem wollen wir als Koalition die Personalkostenfinanzierung für die Frauenschutzeinrichtungen übernehmen, um damit die Landkreise zu entlasten und die Sicherstellung von Hilfestrukturen auch im ländlichen Raum zu gewährleisten. Dafür haben wir insgesamt mehr als 3 Millionen Euro vorgesehen. Zudem soll die entsprechende Richtlinie novelliert werden. Außerdem wollen wir das Schutz- und Unterstützungssystem bei geschlechtsbezogener Gewalt, wie etwa durch einen Ausbau der anonymen Spurensicherung, weiter verbessern.“
„Unser Ziel ist es, das Gewaltschutzsystem langfristig auf sicherere Füße zu stellen. Die Koalition will im Rahmen der Haushaltsverhandlungen deshalb 800.000 Euro zusätzlich einstellen, um die vom Bund für bauliche Investitionen in Gewaltschutzeinrichtungen zur Verfügung gestellten Mittel vollständig ausschöpfen zu können. Dazu gehört auch der barrierefreie Ausbau der Einrichtungen, denn Frauen mit Behinderungen sind überproportional häufig von häuslicher Gewalt betroffen.“
„Alle drei Tage wird eine Frau von ihrem Partner oder dem Ex-Partner getötet. In einer Studie wollen wir weitere geschlechtsspezifische Gewaltformen wie Tötungen aus Frauenhass, Gewalt im Namen der Ehre oder Genitalverstümmelung in Bezug auf Erscheinungsformen und Ursachen untersuchen sowie Handlungsempfehlungen zu Prävention und effektiver Strafverfolgung geben. Auch die Stärkung der täterorientierten Anti-Gewaltarbeit ist uns ein Anliegen für den Doppelhaushalt 2021/22.“