Mein Uterus – meine Entscheidung

Das Thema Schwangerschaftsabbrüche hat mich bereits in den verschiedensten Kontexten begleitet. Sei es auf der Gegendemo zu den Abtreibungsgegner*innen in Annaberg-Buchholz, in Bautzen bei einer Info-Veranstaltung zum Thema, in der ich aus Kristina Hänels Buch „Das Politische ist persönlich“ zitiert habe, auf Mahnwachen in Solidarität mit allen Ärzt*innen, die wie Kristina Hänel kriminalisiert werden, weil sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren, in Social Media Aktionen in Solidarität mit den polnischen Frauen, denen das Recht auf sichere Schwangerschaftsabbrüche immer weiter verwehrt wird, aber auch während der Pandemielage im Frühjahr, als Vor-Ort-Besuche bei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eben nicht mehr so einfach möglich waren.

Die rechtlichen und politischen Probleme beim Schwangerschaftskonflikt sind vielfältig: Angefangen bei Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch, der es Ärzt*innen verbietet, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und deren Durchführung auf der eigenen Website bereit zu stellen – mit dem Scheinargument des „Werbeverbots“. Die Verbesserung, die seitens der Großen Koalition auf Bundesebene angestoßen wurde, waren marginal und nützen nichts, da Ärzt*innen auch trotz des reformierten Paragraphen weiterhin verurteilt werden. Unsere bündnisgrüne Forderung ist deshalb klar:

Weg mit §219a! Informationen über medizinische Prozedere sind keine Werbung! Keine weitere Kriminalisierung von Ärzt*innen!

Aber wir haben meiner Meinung nach ein grundlegenderes Problem. Denn, was viele gar nicht wissen, Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland zwar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei möglich. Legal sind sie aber bis heute nicht. Meine politische Grundhaltung dazu ist eindeutig: Mein Uterus – meine Entscheidung. Diese leitet mein (politisches) Handeln. Deshalb sage ich: Schwangerschaftsabbrüche haben nichts im Strafgesetzbuch verloren. Weg auch mit dem Paragraphen 218!

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind die Länder – und damit auch der Freistaat Sachsen dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher zu stellen. Da Ärzt*innen aufgrund §219a nicht hinreichend darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist es deshalb ein essentieller erster Schritt, eine leicht zugängliche Internetpräsenz einzurichten, in denen Beratungsstellen, aber eben auch Ärzt*innen veröffentlicht werden. Das haben wir auch im sächsischen Koalitionsvertrag vereinbart.

Das Recht auf Gesundheitsversorgung in allen Bereichen – eben auch im Schwangerschaftskonfliktfall – hat auch eine europäische Dimension. Unser Nachbarland Polen erwirkt immer strengere Gesetze, die es Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen erschwert, Zugang zu medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu erhalten. Manche Pol*innen kommen nach Deutschland, um die Abbrüche hier durchführen zu lassen. Das verdeutlicht wieder: Das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen führt nicht zu weniger Abbrüchen. Es kann auch dazu führen, dass sie medizinisch unsicher durchgeführt werden, sei es Hinterhof oder mit dem sprichwörtlichen Kleiderhaken. Noch immer sterben weltweit viel zu viele Menschen aufgrund der Folgen von unsauber durchgeführten Abbrüchen.

Meine Position ist und bleibt klar: Mein Uterus – meine Entscheidung.