BÜNDNISGRÜNE für stärkere Nutzung

Dresden. In der heutigen Pressekonferenz hat Sachsens Justizministerin Katja Meier zusammen mit Prof. Dr. Elisa Hoven die Evaluierungsstudie „Der Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich in Sachsen“ des Zentrums für kriminologische Forschung Sachsen e.V. vorgestellt.  

Lucie Hammecke, Sprecherin für Strafvollzug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:     

Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine stärkere Nutzung und Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs ein. Eine erfolgreiche und nachhaltige Lösung von Konflikten, welche zudem die Haftanstalten & Gerichte entlastet, kommt der Gesellschaft als Ganzes zu Gute. Deshalb haben wir im letzten Haushalt unter anderem auch die finanziellen Mittel für diese Studie zur Verfügung gestellt. Ich danke der Justizministerin und dem Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. für die Evaluation und damit die notwendige Datengrundlage für weitere Maßnahmen. Es gilt nun, die Ergebnisse der Studie zielführend umzusetzen.“  

„Die Studie macht deutlich, dass der Täter-Opfer-Ausgleich ein erfolgreiches und zukunftweisendes Modell ist, welches noch stärker genutzt werden sollte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen anschaulich eine Vielzahl von  Stellschrauben auf Bundes- und Landesebene, an denen für eine stärkere Nutzung des Täter-Opfer-Ausgleichs gedreht werden sollte.“  

„Sachsen hat bisher im Vergleich zu anderen Bundesländern noch Nachholbedarf, was die Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs betrifft. So benennt die Studie als Herausforderungen etwa die fehlende Routine bei den Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft), aber auch die hohe Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft. Jedoch wurden in der jüngsten Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die der Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs dienen, wie beispielsweise die Handreichung der Generalstaatsanwaltschaft für die Staatsanwält*innen oder eine Ansprechperson innerhalb der Staatsanwaltschaft. Daran muss jetzt angeknüpft werden, um den Täter-Opfer-Ausgleich nachhaltig zu stärken.“

Hintergrund: 

Die Evaluierungsstudie wurde im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. und von Prof. Dr. Elisa Hoven, Anja Rubitzsch und Jan Schriever erstellt und bewertet die Nutzung des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ (TOA) im Freistaat. Seit 1994 ist der Täter-Opfer-Ausgleich mit der materiellrechtlichen Vorschrift des § 46a StGB ausdrücklich im allgemeinen Strafrecht verankert.

Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie