Weg mit Paragraf 219a!

In der letzten Woche hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel bezüglich der Klagen zum Paragrafen 219a verworfen. Bisher informierte die Ärztin auf ihrer Website über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs und ermöglichte es Schwangeren in Konfliktsituation sich online über die medizinischen Details zu belesen. Mit dieser Gerichtsentscheidung ist die Ärztin erstmals rechtskräftig verurteilt und gezwungen, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von ihrer Website zu nehmen.

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet es Ärzt*innen, über Schwangerschaftsabbrüche und die verschiedenen Möglichkeiten einer Durchführung auf ihren Websites zu informieren. Begründet wird dies mit einem „Werbeverbot“. Wir als BÜNDNISGRÜNE und auch ich ganz persönlich kritisieren diesen Paragrafen schon lange und fordern dessen Streichung aus dem Strafgesetzbuch, denn gesundheitliche Aufklärung ist keine Werbung und Informationen sind notwendige Basis für Entscheidungen. 

Weltweit und auch in Europa üben Abtreibungsgegner*innen seit Jahren massiv Druck auf Regierungen aus, um bestehende Gesetze zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter zu verschärfen. In unserem Nachbarland Polen wurde das ohnehin restriktive Abtreibungsgesetz im letzten Jahr noch weiter verschärft. Dies führt dazu, dass sich Pol*innen Hilfe im Ausland suchen und auch nach Deutschland kommen für einen Schwangerschaftsabbruch. Studien haben immer wieder belegt, dass restriktive Abtreibungsgesetze nicht zu einer Verringerung von Abbrüchen führen sondern diese dann eher heimlich stattfinden, mit großen gesundheitlichen und rechtlichen Risiken für die Frauen.

In Deutschland sind laut Schwangerschaftskonfliktgesetz die Bundesländer in der Pflicht sowohl Beratungsstellen als auch ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen. Insbesondere mit Blick auf den Paragrafen 219a wollen wir, dass Sachsen seiner Verantwortung für Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen nachkommt und neben Beratungsstellen auch Ärzt*innen, die diese Eingriffe vornehmen, in einer leicht zugänglichen Internetpräsenz veröffentlicht.

Mit der jetzt vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts wird dies noch wichtiger. Kristina Hänel, die beklagte Ärztin, schrieb in dieser Woche dazu auf Twitter:

„Nun bin ich leider gezwungen, meine Informationen von der Webseite zu nehmen, sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert. Aber, wichtig: Alle Personen, die KEINE ABBRÜCHE MACHEN, dürfen über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Bitte tut das jetzt! #219a“

Dem möchte ich nachkommen und habe mich aus diesem Grund dazu entschlossen, hier auf meiner Website ebenfalls Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbrüche bereitzustellen.

Die wichtigsten Informationen zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und die verschiedenen medizinischen Möglichkeiten findet ihr hier:

https://fragdenstaat.de/aktionen/219a/

Hier findet ihr allgemeine Informationen zu Hilfsmöglichkeiten zur Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftsabbrüchen und die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Sachsen:

https://www.familie.sachsen.de/schwangerenberatung.html

Wenn ihr euch für allgemeine Informationen zum Thema interessiert und euch vertieft mit dem Thema und den Zahlen dazu in Deutschland und weltweit beschäftigen wollt, möchte ich euch zudem diesen Artikel des Katapult-Magazins ans Herz legen:

https://katapult-magazin.de/de/artikel/artikel/fulltext/wer-abtreiben-will-macht-es-auch-illegal/